AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Kaufverträge mit Unternehmen
1.
Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
2.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
3.
Preise
3.1
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, aber inklusive Tabaksteuer.
3.2
Die dem Sortiment entsprechende Auftragsrabattstaffel des André Vertriebs
(Arnold André GmbH & Co. KG, 32257 Bünde) gilt nicht für Feinschnitttabak und
Accessoires und nur auf Direktbezüge von Groß- und Fachhändlern.
3.3
Für Zigaretten gelten unsere Preise laut gültiger Preisliste für Zigaretten.
4.
Zahlungen / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht
4.1
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent, mindestens
jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von acht Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu ersetzen. Übersteigt der Zinssatz gemäß
Satz 1 den gesetzlichen Zinssatz, steht dem Käufer der Nachweis frei, dass ein
Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weisen wir einen
höheren Verzugsschaden nach, so bleibt uns dessen Geltendmachung vorbehalten.
4.2
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen sofort fällig.
4.3
Eine Aufrechnung durch den Käufer und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungsmöglichkeit
oder das Zurückbehaltungsrecht beruht auf dem selben Vertragsverhältnis
oder auf Gegenansprüchen des Käufers, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
5.
Vermögensverschlechterung
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorausleistung oder Sicherheit trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht innerhalb der Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.
Mindestbestellwert / Lieferung / Gefahrübergang
6.1
Der Mindestbestellwert beträgt 150,00 € netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer und ohne
Berücksichtigung von Rabatten und Skonti. Bestellungen, die diesen Wert nicht
erreichen, können nicht angenommen werden. Das gilt auch für Bestellungen, die in
Teillieferungen ausgeliefert werden sollen, wenn eine Teillieferung einen Nettobestellwert
von unter 150,00 Euro hat. Auch derartige Teillieferungen sind nicht möglich.
6.2
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd. Bei Lieferungsverzögerungen
durch höhere Gewalt, Aufruhr, Rohstofferschöpfung, Streik, Aussperrung oder von
uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen (auch bei unseren Z ulieferern)
verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit.
Wir haben auch das Recht, bei dauerhaften von uns nicht zu vert retenden Betriebsstörungen
oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unseren
Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche
ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus
dem Gesichtspunkt des Verzuges können vom Käufer nur unter den Voraussetzungen
der nachstehenden Ziffer 7.3 geltend gemacht werden.
6.3
Vollständige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
Über Verzögerungen aufgrund nicht vollständiger oder nicht rechtzeiti ger Selbstbelieferung
informieren wir den Käufer schnellstmöglich.
6.4
Angemessene Teillieferungen sind zulässig.
6.5
Die Lieferung erfolgt frei Haus des Käufers.
6.6
Die Transportgefahr, wozu auch die Gefahr von Verzögerungen auf dem Transportweg
gehört, trägt in jedem Falle der Käufer auch für Frei-Haus-Lieferungen.
7.
Mängelansprüche / Schadensersatz
7.1
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet
sind. Zurückgenommene Ware wird unser Eigentum. Darüber hinaus stehen dem
Besteller die gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für Schadensersatzansprüche
gilt die nachstehende Ziffer 7.3.
7.2
Ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware, die bei Anlieferung äußerlich erkennbar
ist, ist spätestens bei Ablieferung des Gutes dem Frachtführer anzuzeigen und
auf dem Frachtbrief oder Quittungsbeleg zu vermerken. Die Anzeige muss den
Schaden oder die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen. Ferner sind diese
Schäden oder Fehlmengen auch uns unverzüglich anzuzeigen. § 377 HGB bleibt
unberührt. Danach hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch
den Verkäufer zu untersuchen und für den Fall, dass hierbei ein Mangel erkennbar
wird, diesen unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige ist rechtzeitig, wenn sie spätestens
innerhalb von 24 Stunden erfolgt. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die
Ware als genehmigt, wenn der Käufer Kaufmann ist. Zeigt sich später ein Mangel,
muss die Anzeige unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung
gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels
als genehmigt, wenn der Käufer Kaufmann ist. Einem Mangel steht es insoweit
gleich, wenn eine zu geringe Menge geliefert wurde.
7.3
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns können ohne Einschränkung
nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen uns geltend gemacht werden,
wenn sie
a) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung d urch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
b) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf Arglist beruhen oder
c) auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
d) wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften. Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger aber nicht auf grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch – soweit nicht gleichzeitig mindestens eine der Voraussetzungen zu a) bis d) erfüllt ist – der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden oder vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertraut und vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind ausgeschlossen.
a) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung d urch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
b) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf Arglist beruhen oder
c) auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
d) wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften. Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger aber nicht auf grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch – soweit nicht gleichzeitig mindestens eine der Voraussetzungen zu a) bis d) erfüllt ist – der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden oder vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertraut und vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind ausgeschlossen.
8.
Verjährung von Sachmängelansprüchen
8.1
Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr,
es sei denn
a) es handelt sich um Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 7.3 oder
b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gem. § 479 BGB oder
c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Fällen a) bis c) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
a) es handelt sich um Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 7.3 oder
b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gem. § 479 BGB oder
c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Fällen a) bis c) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.2
Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Beweislast, über die
Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.
9.
Rücktritt vom Vertrage
9.1
Ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung
möglich, es sei denn, es besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht aufgrund
einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung oder aufgrund eines Sach- oder
Rechtsmangels. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
9.2
Im Falle eines vereinbarten Rücktritts vom Vertrage berechnen wir eine Kostenpauschale
in Höhe von fünfzehn Prozent des vereinbarten Gutschriftwertes. Altpreisige
Ware wird grundsätzlich nur zum Steuerwert gutgeschrieben. Mängelansprüche
des Käufers bleiben unberührt.
10.
Eigentumsvorbehalt
10.1
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware)
bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere
sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen
Verträgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt sind.
10.2
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern,
solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber
nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Der Käufer tritt hiermit die
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert,
tritt der Käufer hiermit einen erstrangigen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung
in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat
der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er
die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung
aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit
seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis
in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen
die obigen Abtretungen an.
10.3
Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei
Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In
diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu
unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns
auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen
mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum
usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen
Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung
dieser Auskünfte zu gestatten. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen
beim Käufer eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für uns aufzuheben.
10.4
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen
Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des
Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
10.5
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung
gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit
zur Freigabe verpflichtet.
10.6
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Käufer sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir können uns aus der zurückgenommenen
Vorbehaltsware freihändig befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für
uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser
im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche,
die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften
oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in H öhe unserer
Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.
11.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht
11.1
Erfüllungsort ist Bünde, falls der Käufer Kaufmann ist.
11.2
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bielefeld, falls der Käufer Kaufmann oder juristische
Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
ist oder keinen Sitz in Deutschland hat.
11.3
Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb von Deutschland ist als Gerichtsstand in
jedem Fall Bielefeld vereinbart. Es gilt dann ebenfalls ausschließlich deutsches
Recht wie zwischen zwei Vertragsparteien mit Sitz in Deutschland. Die Geltung des
Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
12.
Datenverwaltung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Kunden gespeichert und automatisch bearbeitet werden.

